Verhaltens- und Verhältnisprävention
Was versteht man unter den beiden Handlungsfeldern der Prävention,
welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen und
warum ist ein Zusammenspiel beider Bereiche besonders wirkungsvoll?
Aktiv sein lohnt sich –
Generieren Sie Steuervorteile für Ihr Unternehmen
Der Gesetzgeber bietet Unternehmen seit dem 01. Januar 2008 zusätzlich fianzielle Anreize, wenn diese aktiv zur Gesunderhaltung ihrer Arbeitnehmer*innen beitragen. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei für erbrachte Leistungen zur Förderung der Gesundheit geltend machen. Dies ist im § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) festgehalten.
Steuerliche Förderung sind möglich für:
- Präventionskurse (von der ZPP oder den Krankenkassen zertifiziert) zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V
- Weitere, nicht zertifizierungspflichtige verhaltenspräventive Maßnahmen, die Teil des betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses sind und den Vorgaben des Leitfadens Prävention entsprechen, z.B. Vorträge.
Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass die Maßnahmen von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Fachkräfte sind in der sogenannten “Anbieterqualifikaton” im Leitfaden Prävention festgeschrieben und werden durch die Zentrale Prüfstelle Prrävention geprüft.
Wir bieten zahlreiche Präventionskurse und verhaltenspräventive Maßnahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung an. Um die Qualität sicherzustellen, arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Ernährungsberater*innen zusammen. Alle von uns erbrachten Leistungen können somit einen Steuervorteil für Sie generieren.
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten!
Nutzen Sie Zuschüsse und Kostenübernahmen
durch Krankenkassen
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben zu erbringen (Vgl. § 20 Abs. 4 Nr. 3 SGB V). Die konkreten Ziele, Maßnahmen und Voraussetzungen sind seit dem Jahr 2000 im Leitfaden Prävention verankert. Dieser beschreibt in Kapitel 6 die betriebliche Gesundheitsförderung als eines der zentralen Handlungsfelder.
Ziel ist die Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie die Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten der Mitarbeiter in den vier Handlungsfeldern:
- Ernährung
- Bewegung
- Stressmanagement
- Suchtprävention
Wir arbeiten eng mit Krankenkassen zusammen und realisieren gemeinsam Maßnahmen in Betrieben in ganz Deutschland. Nutzen Sie die Möglichkeit, über die Krankenkassen einen Zuschuss oder sogar die komplette Übernahme der Kosten für Ihre Maßnahme zu realisieren.
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten!
Generieren Sie Mehrwerte über die Gesundheit hinaus
Investiert ein Unternehmen in Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, bietet dies über die möglichen positiven gesundheitlichen Veränderungen hinaus Mehrwerte, die dem gesamten Unternehmen zu gute kommen. Neben der statistisch belegten Verringerung von Krankmeldungen und Fehlzeiten ist ebenso eine Verringerung der Fluktuationsrate und eine verstärkte Mitarbeiterbindung an das Unternehmen möglich. Engagiert sich der Arbeitgeben aktiv an der Gesunderhaltung der Mitarbeiter, wird dies als positives Signal der Wertschätzung und als Mehrwert einer Arbeitsstelle gewertet. Diesen Effekt können sich Unternehmen auch zu nutze machen, wenn sie gegenüber potentiellen Arbeitnehmern diese zusätzlichen Leistungen aktiv bewerben. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann diese das Zünglein an der Waage sein, das ein Bewerber sich letztendlich für Ihr Unternehmen entscheidet.
Weiterhin sind positive Effekte auf das Arbeitsklima sowie auf die Bindung der Mitarbeiter untereinander möglich. Gruppenerlebnisse, wie beispielsweise ein Präventionskurs oder ein Workshop, stärken das Teamgefühl und fördern den Austausch sowie die Kommunikation untereinander. Und weil Ernährung alle Menschen miteinander verbindet bietet dieses Thema stets viel Raum für interessante Diskussionen und den Austausch von Tipps, Erfahrungen und Rezepten.
Ernährung in der betrieblichen Gesundheitsförderung
Verhaltensprävention
Verhaltensorientierte Maßnahmen zielen darauf ab, den Mitarbeitern das nötige Wissen und die Handlungskompetenzen zu vermitteln, damit diese ihre Ernährung selbstverantwortlich im Sinne der Gesunderhaltung steuern und optimieren können. Zudem sind die Vermittlung von Spaß an der Sache und Motivation für eine Veränderung zentral, damit die nötige Bereitschaft für eine dauerhafte Verhaltensveränderung entstehen kann.
Maßnahmen zur Überprüfung und Optimierung der Ernährungssituation in einem Betrieb sind beispielsweise sinnvoll, wenn…
…die Mitarbeiter im Schichtsystem arbeiten.
…Mitarbeiter besonders großen physischen (z.B. Hitze) oder psychischen Belastungsfaktoren (z.B. Stress) ausgesetzt sind.
…durch Außendiensttätigkeit viel unterwegs sind.
…die Mitarbeiter zu Übergewicht neigen.
…ein hoher Konsum von Süßwaren, Energydrinks oder Fast Food im Unternehmen herrscht.
…Mitarbeiter an ernährungsbedingten Erkrankungen leiden.
…hohe Krankheitszahlen und häufig Infekte vorliegen.
…die Möglichkeiten für eine gesunde Ernährung am Arbeitsplatz aufgrund der Rahmenbedingungen erschwert wird, z.B. durch das Fehlen einer Kantine.
…die Mitarbeiter den Wunsch haben, ihre Gesundheit durch die Ernährung zu verbessern.
Ernährung in der betrieblichen Gesundheitsförderung
Verhältnisprävention
Verhältnisorientierte Maßnahmen zielen darauf ab, gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen in einem Betrieb zu gestalten. Im Bereich Ernährung umfasst dies die Schaffung aller Rahmenbedingungen, die eine bedarfsgerechte und ausgewogene Ernährung für die Mitarbeiter während des Arbeitstages ermöglicht.
Dazu zählen:
- Das gesamte Verpflegungsangebot im Unternehmen (Kantine, Cafeteria, Snackautomaten, Getränke)
- Die Gestaltung der Pausen- und Verpflegungsräume (Licht, Farben, Temperatur, Materialien etc.)
Im Rahmen der verhältnisorientierten Maßnahmen kommt dabei häufig das sogenannte „Nudging-Prinzip“ zum Einsatz. „Nudging“ bedeutet „Anstupsen“ und folgt der Grundidee, dass Menschen verstärkt eine gesunde Wahl treffen, wenn diese attraktiver gestaltet wird, zum Beispiel durch eine neue Positionierung der Produkte, eine attraktivere Darbietung oder durch den Einsatz spielerischer oder farblicher Elemente. Wichtiger Grundsatz des „Nudging“ Ansatzes ist, dass die weniger gesunden Alternativen (wie z.B. Pommes, Cola, Schokoriegel) weiterhin Teil des Angebotes bleiben, die gesündere Alternativen wird nur verstärkt in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Zahlreiche Studien belegen die Wirksamkeit von „Nudging“ im Kontext des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Auch im Bereich Ernährung kann man bereits mit sehr einfachen Maßnahmen große Erfolge erzielen und beispielsweise die Nachfrage nach Obst, einem gesundem Mittagessen oder Wasser steigern. Im Bereich der Kantinenverpflegung hat es sich unser Kooperationspartner GESOCA zur Aufgabe gemacht, das Angebot in Kantinen gesundheitlich zu optimieren und mit Hilfe eines einfachen Ampelprinzips die gesunde Wahl auf einen Blick zu ermöglichen. Lesen Sie hier mehr.
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Im Zusammenspiel besonders erfolgreich
Für den langfristigen und nachhaltigen Erfolg von Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung ist es zentral, beide Handlungsfelder in einem Betrieb zu Analysieren und, wenn nötig, gezielt bedarfsgerechte Maßnahmen zu platzieren. Untersuchungsergebnisse zeigen, dass besonders die Verbindung von Verhaltens- und Verhältnisprävention zu einem langfristig gesundheitsorientierten Verhalten und dem Erhalt der Leistungsfähigkeit führt. Das macht Sinn: Jeder gute Vorsatz scheitert, wenn dieser auf der Arbeit nicht oder nur schwer umsetzbar ist. Nachhaltig wirksame Präventionsmaßnahmen sorgen deshalb dafür, dass beim Mitarbeiter die Grundlage für eine positive Verhaltensveränderungen entsteht und gleichzeitig die für die Umsetzung optimalen Rahmenbedingungen im Unternehmen geschaffen werden.