APP – eine der meistgebrauchten, aktuellen Bezeichnungen!
Und es weiß auch inzwischen jede*r, wozu sie dienen. Im Bereich der Ernährung ist ihre Anzahl (zum Glück) auch sehr hoch: sei es nur zum Kalorien-Zählen, zum Schritte-Zählen, oder um die Resilienz zu steigern und zu entspannen. Immer wieder hört man aber auch, dass viele Unternehmen an der Entwicklung einer Digitalen Gesundheits-App, kurz DiGA, beteiligt sind. In diesem Newsletter-Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um das Thema DiGA geben.
Eine digitale Gesundheits-App ist eine Anwendung oder Software, die medizinischen oder therapeutischen Zwecken dient. Seit dem 19. Dezember 2019 und dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) haben damit etwa 73 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, eine DiGA zu nutzen. In der Medizin ist dies ein großer Fortschritt in Richtung Digitalisierung und Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung.

Früherkennung von Krankheiten
Dabei kann eine DiGA bereits zur Früherkennung von Krankheiten sowie zur Überwachung, Behandlung und Linderung der jeweiligen Erkrankung eingesetzt werden. Über Apps oder browserbasierte Anwendungen können Patient*innen die DiGAs entweder eigenständig oder gemeinsam mit Ärzten und Therapeuten anwenden. Sie haben dadurch einen entscheidenden Vorteil:
- Die Alltagsversorgung wird erleichtert, da die Behandlung orts- und zeitunabhängig ist und im eigenen Tempo durchgeführt werden kann.
- Auch die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Patient*innen kann verbessert werden. Denn durch die DiGA ist es möglich, den eigenen Krankheitsverlauf besser zu erkennen und zu verstehen.
- Eine Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten sowie das Messen und Eintragen von Gesundheitswerten ist durch die DiGA und ggf. ein zusätzliches Messgerät möglich.
DiGAs werden oft auch als „App auf Rezept“ bezeichnet, denn – ähnlich wie für ein Medikament – können sich Patient*innen in ihrer Arztpraxis oder ihrer psychotherapeutischen Praxis ein Rezept für die DiGA ausstellen lassen. Dadurch entstehen für die Patient*innen keine Kosten. Auch Krankenkassen können den Zugang für die Patient*innen freischalten. Dabei ist zu beachten: Häufig müssen die Patient*innen spezifische Kriterien für die Nutzung einer DiGA erfüllen. Oft sind die Apps auch ausschließlich auf ein bestimmtes Krankheitsbild ausgerichtet und daher nur für die Nutzung in einem ganz bestimmten Zeitraum geeignet. Im Bereich der Primärprävention sind DiGAs noch nicht vorgesehen.
Versorgungseffekt
Damit eine App als digitale Gesundheitsanwendung gilt und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wird, muss ein Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt werden. In einem strengen Prüfverfahren werden neben der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien auch die Herstellerangaben sowie die Benutzeroberfläche überprüft. Um dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden, muss der Hersteller durch eine geeignete Studie nachweisen, dass die App einen sogenannten positiven Versorgungseffekt hat. Das heißt, dass sich der Gesundheitszustand der Patient*innen durch die Anwendung der DiGA wesentlich verbessern muss.
Wir hoffen, dass Sie einen ersten Überblick über das Thema gewinnen konnten und wünschen Ihnen eine gesunde Woche!
In unserem nächsten Artikel wollen wir daher beleuchten, woran man eine gute “allgemeine“, also keine medizinische App erkennt und was wir als Kraaibeek von einer guten Ernährungs-App erwarten.